Der schnellste Weg zum Baubeginn
Als Zivilitechniker:innen sind wir der verlängerte Arm der Behörde. Die von uns im Rahmen unserer Befugnis ausgestellten öffentlichen Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären. Das gibt uns weitreichende Befugnisse – unter anderem auch die Tätigkeit als Prüfende im vereinfachten Baubewilligungsverfahren nach § 70a Bauordnung für Wien (BO). Der schnellste Weg zum Baubeginn.
Voraussetzungen für vereinfachte Baubewilligungsverfahren nach § 70a BO
- Es soll möglichst rasch mit dem Bau begonnen werden und eine Bauanzeige reicht nicht aus oder das Verfahren nach § 70b BO kommt nicht zur Anwendung.
- Ein:e Ziviltechniker:in bestätigt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften.
- Keiner der in § 70a Abs. 1 BO genannten Ausschließungsgründe liegt vor.
Baubeginn in Wien
Falls man innerhalb eines Monats ab Einreichung der vollständigen Einreichunterlagen keine Mitteilung der Behörde erhält, dass die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren nicht erfüllt sind, kann eine Baubeginnsanzeige erstattet und anschließend mit dem Bauen begonnen werden.
Zunächst wird auf eigenes Risiko gebaut, da die Baubehörde erst nach 3 Monaten (in Schutzzonen nach 4 Monaten) die Prüfung der Zulässigkeit abschließt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Bauführung noch untersagt werden.
Nachbar:innen können bis 3 Monate ab Baubeginn ihre subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte nach § 134a BO geltend machen.
In Österreich herrscht grundsätzlich Baufreiheit. Das ist der Umkehrschluss zur gängigen Meinung, dass die Baubehörde das Bauen vorschreibt. Die Behörde hat lediglich subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte und öffentliche Interessen zu wahren. Es ist daher im Rahmen der Überprüfung gem. §70a insbesondere auf die Einhaltung folgender Kriterien zu achten:
- Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen
- Gebäudeabwicklungen und Nachweise (Giebel, Erker, Balkone, etc.)
- Stadtgestaltung
- Brand,- Schall- und Wärmeschutz
- Vidierungen (z. B. Müll)
- PKW- u. Fahrrad-Stellplatzverpflichtungen
- Kinderwagentauglichkeit und Spielplätze
- Barrierefreiheit
„Wenn man ordentlich prüft, ist meist der:die einreichende Ziviltechniker:in genervt. Im Besten Fall lernen Beide jedoch dazu.“ Arch. DI Regina M. Lettner
Jene Themen, die eigene Bewilligungsverfahren bedeuten, werden von uns jedoch nicht geprüft:
- Aufzug
- Baumschutz
- Technische Anlagen (z. B. Wärmepumpen)
- Gewerbeverfahren
- Denkmalschutz
baukult-Consulting hilft Auftraggebenden und Planenden, schneller zur Baubewilligung zu kommen.